B1952/97•Verfassungsgerichtshof B1952/97
B1952/97Tribunal Constitucional17 de dez. de 1999
Sozialversicherung, Ärzte
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten bei Exekution binnen 14 Tagen zu bezahlen.
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