B2184/98•Verfassungsgerichtshof B2184/98
B2184/98Tribunal Constitucional28 de fev. de 2000
Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gebietskrankenkasse ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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