B1543/99•Verfassungsgerichtshof B1543/99
B1543/99Tribunal Constitucional29 de fev. de 2000
Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), Dienstrecht, Disziplinarrecht, Versetzung, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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