B378/99•Verfassungsgerichtshof B378/99
B378/99Tribunal Constitucional29 de fev. de 2000
Rechtsanwälte, Berufsrecht, Ausbildung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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