B1691/99•Verfassungsgerichtshof B1691/99
B1691/99Tribunal Constitucional3 de mar. de 2000
Finanzverfassung, Finanzzuweisungen, Zuschüsse, Gesundheitswesen, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Verwaltungsorganisation, VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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