B25/99 ua•Verfassungsgerichtshof B25/99 ua
B25/99 uaTribunal Constitucional3 de mar. de 2000
Rechtsanwälte Berufsrecht, Ausbildung
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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