B1968/99 ua•Verfassungsgerichtshof B1968/99 ua
B1968/99 uaTribunal Constitucional8 de mar. de 2000
Baurecht, Nachbarrechte, Auslegung verfassungskonforme
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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