B156/95 ua•Verfassungsgerichtshof B156/95 ua
B156/95 uaTribunal Constitucional9 de mar. de 2000
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Legitimation
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Unterricht und Kunst) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 18.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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