B1524/98 ua•Verfassungsgerichtshof B1524/98 ua
B1524/98 uaTribunal Constitucional10 de mar. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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