B1621/99 ua•Verfassungsgerichtshof B1621/99 ua
B1621/99 uaTribunal Constitucional15 de mar. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters jeweils die mit S 27.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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