B2000/98 - B1579/99•Verfassungsgerichtshof B2000/98 - B1579/99
B2000/98 - B1579/99Tribunal Constitucional15 de mar. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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