B2767/97 ua•Verfassungsgerichtshof B2767/97 ua
B2767/97 uaTribunal Constitucional15 de mar. de 2000
Ärzte, Berufsrecht Ärzte, Erwerbsausübungsfreiheit, EU-Recht Richtlinie, EU-Recht, Unabhängiger Verwaltungssenat, Unterrichtsfreiheit
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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