B1297/99 ua•Verfassungsgerichtshof B1297/99 ua
B1297/99 uaTribunal Constitucional16 de mar. de 2000
Baurecht, Garagen, Haftung, Abgaben
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Die Gemeinde Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters je die mit S 12.500,-, daher insgesamt mit S 25.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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