B2236/98 ua•Verfassungsgerichtshof B2236/98 ua
B2236/98 uaTribunal Constitucional13 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern die mit je 27.000 S bestimmten Prozeßkosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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