B1579/98•Verfassungsgerichtshof B1579/98
B1579/98Tribunal Constitucional13 de jun. de 2000
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Verwaltungsverfahren, Parteiengehör
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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