B224/98 ua•Verfassungsgerichtshof B224/98 ua
B224/98 uaTribunal Constitucional13 de jun. de 2000
Auslegung verfassungskonforme, Baurecht, Nachbarrechte
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die zu B 446, 447, 778/98 mit jeweils S 29.500,- und die zu B224/98 mit S 24.000,-bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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