B1751/99•Verfassungsgerichtshof B1751/99
B1751/99Tribunal Constitucional15 de jun. de 2000
Auslegung verfassungskonforme, Naturschutz, Strafen, Verwaltungsstrafrecht, Strafbemessung, Wasserrecht, Bewilligung, Bedingungen und Auflagen
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 32.200,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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