B900/99•Verfassungsgerichtshof B900/99
B900/99Tribunal Constitucional17 de jun. de 2000
Gemeinderecht, Initiativrecht, Vorstellung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
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