B270/00 ua•Verfassungsgerichtshof B270/00 ua
B270/00 uaTribunal Constitucional17 de jun. de 2000
Erwerbsausübungsfreiheit, Sozialversicherung, Ärzte, VfGH / Beteiligter, VfGH / Kosten
Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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