B1048/99•Verfassungsgerichtshof B1048/99
B1048/99Tribunal Constitucional19 de jun. de 2000
Bescheidbegründung, Bescheid Zurechnung, Dienstrecht, Ernennung, Ermessen, Hochschulen, Verwaltungsverfahren, Parteistellung, Intimationsbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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