B1614/99•Verfassungsgerichtshof B1614/99
B1614/99Tribunal Constitucional21 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
1. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit Schilling 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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