B537/98•Verfassungsgerichtshof B537/98
B537/98Tribunal Constitucional21 de jun. de 2000
Erwerbsausübungsfreiheit, Rechtsanwälte Disziplinarrecht, Strafen, fair trial, Mündlichkeit, civil rights
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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