B1623/97 ua•Verfassungsgerichtshof B1623/97 ua
B1623/97 uaTribunal Constitucional21 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu B1623/97 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-
bestimmten Prozesskosten und den Beschwerdeführern zu B2293/98 zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 32.200,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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