B578/00•Verfassungsgerichtshof B578/00
B578/00Tribunal Constitucional21 de jun. de 2000
Rechtsanwälte Disziplinarrecht, Strafen, Zusammentreffen strafbarer Handlungen, Strafrecht, fair trial, Öffentlichkeitsprinzip, Befangenheit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.