B2160/98•Verfassungsgerichtshof B2160/98
B2160/98Tribunal Constitucional26 de jun. de 2000
Fernmelderecht, Übergangsbestimmung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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