B2146/98•Verfassungsgerichtshof B2146/98
B2146/98Tribunal Constitucional28 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Das Land Steiermark ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit Schilling 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.