B2403/97•Verfassungsgerichtshof B2403/97
B2403/97Tribunal Constitucional28 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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