B3178/97 ua•Verfassungsgerichtshof B3178/97 ua
B3178/97 uaTribunal Constitucional30 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art2 StGG) und wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je S 18.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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