B2815/97•Verfassungsgerichtshof B2815/97
B2815/97Tribunal Constitucional30 de jun. de 2000
Auslegung eines Antrages, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Baurecht, Nachbarrechte, Determinierungsgebot, Auslegung verfassungskonforme
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 20.500,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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