B291/00 ua•Verfassungsgerichtshof B291/00 ua
B291/00 uaTribunal Constitucional30 de jun. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 59.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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