B1714/98•Verfassungsgerichtshof B1714/98
B1714/98Tribunal Constitucional25 de set. de 2000
Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.