B780/98•Verfassungsgerichtshof B780/98
B780/98Tribunal Constitucional25 de set. de 2000
Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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