B897/00•Verfassungsgerichtshof B897/00
B897/00Tribunal Constitucional26 de set. de 2000
Schulen, Schulbehörden (des Bundes), Verwaltungsverfahrensgemeinschaft, Parteistellung Schulrecht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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