B2031/98•Verfassungsgerichtshof B2031/98
B2031/98Tribunal Constitucional27 de set. de 2000
Körperschaftsteuer
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 29.500 S bestimmten Kosten des Verfahrens bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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