B557/98•Verfassungsgerichtshof B557/98
B557/98Tribunal Constitucional27 de set. de 2000
Baurecht, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch in Rechten wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
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