B126/98•Verfassungsgerichtshof B126/98
B126/98Tribunal Constitucional28 de set. de 2000
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
1. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit
S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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