B108/98 ua•Verfassungsgerichtshof B108/98 ua
B108/98 uaTribunal Constitucional28 de set. de 2000
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten
1. Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit je S 29.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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