B2623/97•Verfassungsgerichtshof B2623/97
B2623/97Tribunal Constitucional30 de set. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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