B2590/97•Verfassungsgerichtshof B2590/97
B2590/97Tribunal Constitucional3 de out. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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