B28/98•Verfassungsgerichtshof B28/98
B28/98Tribunal Constitucional4 de out. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 20.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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