B858/00•Verfassungsgerichtshof B858/00
B858/00Tribunal Constitucional4 de out. de 2000
Erwerbsausübungsfreiheit, Legalitätsprinzip, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Strafprozeßrecht, Verteidigung, Parteiengehör
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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