B2561/97•Verfassungsgerichtshof B2561/97
B2561/97Tribunal Constitucional27 de nov. de 2000
Krankenanstalten, Pflegegebühren, Ambulanzgebühren
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den allein bekämpften Spruchpunkt 3. des angefochtenen Bescheides weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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