B613/00•Verfassungsgerichtshof B613/00
B613/00Tribunal Constitucional27 de nov. de 2000
Bescheidbegründung, EU-Recht, Vergabewesen
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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