B1668/99•Verfassungsgerichtshof B1668/99
B1668/99Tribunal Constitucional28 de nov. de 2000
VfGH / Anlaßfall
1. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
2. Der Bescheid wird aufgehoben.
3. Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit Schilling 29.500,-
bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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