B1735/00•Verfassungsgerichtshof B1735/00
B1735/00Tribunal Constitucional29 de nov. de 2000
EU-Recht, EU-Recht Richtlinie, Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Finanzverfahren, Rückzahlung Finanzverfahren, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Getränkesteuer, Vertrauensschutz, Rückwirkung, VfGH / Anlaßverfahren
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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