B4773/96 ua•Verfassungsgerichtshof B4773/96 ua
B4773/96 uaTribunal Constitucional30 de nov. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt S 36.000.-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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