B2008/98•Verfassungsgerichtshof B2008/98
B2008/98Tribunal Constitucional2 de dez. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben, als der Berufung gegen Punkt 4 des Schuldspruches nicht stattgegeben wird.
Die Bundeskammer der Architekten- und Ingenieurkonsulenten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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