B2010/99•Verfassungsgerichtshof B2010/99
B2010/99Tribunal Constitucional12 de dez. de 2000
Behördenzuständigkeit, Beleihung, EU-Recht Richtlinie, Abgabenbegriff, Gebühr (ÜbernahmeG), Börsewesen, Börse, Kollegialbehörde, Äquivalenzprinzip, Anhörungsrecht
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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