B2284/98•Verfassungsgerichtshof B2284/98
B2284/98Tribunal Constitucional13 de dez. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Stadt Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 26.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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