B696/00•Verfassungsgerichtshof B696/00
B696/00Tribunal Constitucional14 de dez. de 2000
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 26.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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